Die Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege erfolgen auf ärztliche Verordnung und sind über die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt
Die Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege
erfolgen auf ärztliche Verordnung und sind über die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.
Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse.
Wir arbeiten mit der Ärztekasse.
Die Tarife für Abklärung, Behandlungspflege und
Grundpflege sind durch die Krankenpflege-Leistungsvereinbarung (KLV) einheitlich geregelt.
Die maximale Patientenbeteiligung pro Tag beträgt in allen
drei Kantonen (SO, BE, LU) CHF 15.35.-
CHF 52.60/h*
CHF 63.00/h*
CHF 76.90/h*
* Tarife nach Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV, gemäss Tarifvertrag
Santésuisse ab 01.01.2021
Bei diesen Angeboten handelt es sich um nicht kassenpflichtige Leistungen. Sie sind durch die Klient*innen selbst zu tragen. Bei Vorliegen einer Krankenkassen-zusatzversicherung können allenfalls gewisse Teile dieser Kosten gegenüber
der Zusatzversicherung geltend gemacht werden. Für
Leistungen
ausserhalb der obligatorische Kranken-pflegeversicherung (OKP) werden folgende Tarife
verrechnet:
CHF 52.60/h
CHF 0.90 / km
CHF 130.00/h
CHF 150.00/h
Vereinbarte Termine, welche nicht eingehalten werden oder nicht mindestens 24 h vor dem Termin abgesagt werden, verrechnen wir pauschal und direkt mit 80.00 CHF. Absagen müssen mündlich oder schriftlich der zuständigen Pflegefachperson mitgeteilt werden. Annullierungen, die auf die Combox gesprochen werden, gelten nicht als Absage. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.