Die Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege erfolgen auf ärztliche Verordnung und sind über die Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt.
Die Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege
erfolgen auf ärztliche Verordnung und sind über die Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt.
Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse.
Die Tarife für Abklärung, Behandlungspflege und
Grundpflege sind durch die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) einheitlich geregelt.
Die maximale Patientenbeteiligung pro Tag beträgt in den beiden Kantonen Zug und Luzern (ZG,
LU) CHF 15.35.
Komplementärmedizinische Behandlungen werden separat abgerechnet und sind nicht von der Krankenkasse
anerkannt. Gerne berate ich Sie auch persönlich.
Vereinbarte Termine, die nicht eingehalten oder nicht mindestens 24 Stunden
im Voraus abgesagt werden, verrechne ich pauschal mit CHF 80.00 direkt an Sie.
Absagen müssen mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Annullierungen, die auf die Combox
gesprochen werden, gelten nicht als gültige Absage.